Staco-Verhaltenskodex 

Zum Schutz der Belange, Sicherheit und Reputation von Staco gelten für sämtliche Belegschaftsangehörigen allgemeine, professionelle und verantwortungsbasierte Verhaltensvorgaben. Gegenstand dieses Staco-Verhaltenskodexes sind die wichtigsten der für die Geschäftstätigkeit von Staco maßgeblichen Grundsätze und Vorschriften sowie die von Staco für ihren Umgang mit Geschäftspartnern und Interessenträgern für selbstverpflichtend erklärten Normen.

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Verhaltenskodex

1. Einhaltung von Rechtsvorschriften  

Die Einhaltung der Rechtsvorschriften ist ein wichtiger Grundsatz einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung und Grundlage der gesamten Geschäftstätigkeit von Staco. Dieser Verhaltenskodex umfasst die grundlegenden Vorschriften für das professionelle und verantwortungsbewusste Verhalten sämtlicher Staco-Belegschaftsangehörigen. Die Aufnahme aller für die Geschäftsleitung, Inhaber von Leitungsfunktionen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Staco maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, Betriebsvorschriften sowie Richtlinien in dieses Dokument ist jedoch nicht möglich. Die Mitglieder der Geschäftsleitung, Inhaber von Leitungsfunktionen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Staco eignen sich eigenverantwortlich das Wissen zu allen für sie relevanten gesetzlichen Bestimmungen an und bitten in Zweifelsfällen die Staco-Geschäftsleitung um eine Stellungnahme.

2. Förderung eines ehrlichen Wettbewerbs  

Die Geschäftsstrategie von Staco ist auf die Förderung eines ehrlichen Wettbewerbs ausgerichtet. Staco hält sich an sämtliche im In- und Ausland im Bereich des Kartell- und Wettbewerbsrechts geltenden Rechtsvorschriften. Mit Wettbewerbern getroffene Absprachen zu Preisen oder Handelsbedingungen oder mit diesen mit dem Ziel der Aufteilung von Märkten geschlossene Vereinbarungen sind verboten. Den Bestimmungen des Kartellrechts zuwiderlaufende Vereinbarungen dürfen nicht durch zwischen Branchenverbänden geschlossene Vereinbarungen oder durch mit Wettbewerbern vereinbarte Verhaltensweisen ersetzt werden.

Staco lehnt jedwede Praktiken von unlauterem Wettbewerb ab. Sollte Staco über eine marktbeherrschende Stellung verfügen, darf die nicht zu Lasten von Kunden oder Wettbewerbern genutzt werden. Sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung, Inhaber von Leitungsfunktionen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass eine Zuwiderhandlung gegen kartell- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen in keiner Weise den Belangen von Staco dient und unter allen Umständen zu vermeiden ist. Zuwiderhandlungen werden nicht toleriert.

3. Kampf gegen Korruption  

Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich innerhalb ihres Einflußbereichs für die Bekämpfung von Korruption einsetzen. Als Korruption gilt das mit dem Ziel des Ansporns zu unlauterem oder illegalem Handeln oder einer vertrauensschädigenden Handlung erfolgende Angebot, die Aushändigung oder Annahme einer Schenkung, eines Darlehens, einer Vergütung, Entlohnung oder einer anderen Vergünstigung. Sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung, Inhaber von Leitungsfunktionen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich des außerordentlichen Risikos bewusst sein, dass Korruption sowohl für Staco als auch für sie persönlich darstellen kann. Korruption wird nicht toleriert.

4. Vermeidung von Interessenkonflikten

Alle geschäftsbezogenen Beschlüsse von Staco werden im besten Interesse von Staco gefasst. Sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung, Inhaber von Leitungsfunktionen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Staco haben die Aufgabe, Konflikte zwischen privaten Interessen (direkter oder indirekter Art oder über verbundene Personen oder Firmen) und den Belangen von Staco zu vermeiden. Sollte es dessen ungeachtet dennoch zu einem Interessenkonflikt kommen, ist dieser Konflikt nach Maßgabe der Rechtsvorschriften und der Staco-Unternehmensrichtlinie sowie in einem offenen und transparenten Verfahren zu behandeln.

5. Verhinderung von Geldwäsche

Staco erfüllt die für das Unternehmen maßgeblichen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und beteiligt sich an keiner Form von Geldwäsche. In Zweifelsfällen melden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungewöhnliche Finanztransaktionen der für die Aufsicht zuständigen Abteilung und dies insbesondere in den Fällen, in den es um Bargeld geht und Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um Geldwäsche handelt.

6. Internationaler Handel

Die für den internationalen Handel maßgeblichen Rechtsvorschriften gelten auch für die Produkte und Dienstleistungen von Staco. Staco ist sämtlichen geltenden Export- oder Importbeschränkungen unterworfen und ist zur Einhaltung der von nationalen oder internationalen Gebietskörperschaften im Zusammenhang mit Genehmigungen erlassenen Regelungen und Bedingungen verpflichtet.

7. Ehrliche Arbeitsbedingungen, Diversität und Diskriminierungsverbot

Der geschäftliche Erfolg von Staco hängt in erheblichem Umfang von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Staco legt Wert auf die Diversität der eigenen Belegschaft und erkennt die grundlegenden Werte der sozialen Verantwortung an. Im Kontext von Arbeitspraxis und sozialem Wohlergehen liegt es deshalb im Interesse von Staco, für ehrliche Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit Sorge zu tragen. Das bedeutet, dass keine Form der Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geduldet wird, gleich ob sie auf der Grundlage von Geschlecht, Alter, sexueller Identität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Behinderung, religiösem Bekenntnis oder anderer personengebundener Aspekte erfolgt.  

Als Arbeitgeber weiß sich Staco im Hinblick auf Vergütung, beruflicher Weiterentwicklung, Ausbildung, Gesundheit und Wohlergehen sowie der Chancengleichheit aller Belegschaftsangehöriger und des Schutzes der Privatsphäre und der individuellen Würde in der Pflicht zu einem respektvollen und ehrlichen Umgang mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Staco erwartet, dass auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einander mit Respekt behandeln. Für Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung oder Beleidigungen gilt Nulltoleranz.

8. Ablehnung von Zwangs- und Kinderarbeit

Staco respektiert die international geltenden Menschenrechte und lehnt jede Form von Zwangs- und Kinderarbeit ab - gleiches gilt auch für die Geschäftspartner des Unternehmens. Beim Einsatz von Personal respektiert Staco die für das gesetzliche Mindestalter bei Erwerbsarbeit maßgeblichen Rechtsvorschriften.

9. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

Das Arbeitsschutzsystem, Sicherheitsmaßnahmen und der Umweltschutz sind integrale Elemente aller betrieblichen Prozesse und werden in sämtliche technischen, ökonomischen und sozial relevanten Entscheidungen mit einbezogen. In seiner Eigenschaft als Arbeitgeber ist es Aufgabe von Staco, der Belegschaft ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu garantieren. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften verpflichtet und achten bei Entwicklung und Produktion von Produkten und Diensten überdies auf einen pfleglichen Umgang mit Umwelt, Material, den sparsamen Umgang mit Energie und auf Wiederverwertbarkeit.  

10. Geheimhaltungspflicht  

Die im Rahmen der für Staco erledigten Arbeiten erworbene Fachkompetenz und erlangten Informationen zählen zu den Grundelementen des geschäftlichen Erfolgs des Unternehmens. Im Rahmen der Entwicklung (innovativer) Produkte und Dienstleistungen investiert Staco in erheblichem Umfang in menschliche Arbeitskraft und finanzielle Ressourcen. Den eigenen Markterfolg sichert Staco durch entsprechenden Schutz dieser (innovativen) Produkte und Dienstleistungen.

Im Interesse des Schutzes dieser (innovativen) Produkte und Dienstleistungen kommt entsprechenden Maßnahmen allergrößte Bedeutung zu. Allen Mitgliedern der Geschäftsleitung, Inhabern von Leitungsfunktionen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, Dritten, Wettbewerbern oder Medienorganisationen nicht-öffentliche Informationen zu historischen, aktuellen oder künftigen Angelegenheiten zugänglich zu machen.

Dies betrifft unter anderem Informationen zu Unternehmensführung, finanziellen Ergebnissen, Personal, technologischen Innovationen oder andere nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen, unabhängig davon, ob solche Informationen als “vertraulich” klassifiziert sind. Diese Geheimhaltungspflicht gilt ferner auch für vertrauliche Informationen von Dritten oder Zulieferern sowie vertrauliche Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch durch die geltenden Datenschutzvorschriften geschützt werden.

11. Verhalten in der Öffentlichkeit und bei der Öffentlichkeitsarbeit  

Staco achtet das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie den Schutz von Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre. Sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss bewusst sein, dass sie auch in ihrem Privatleben als Repräsentanten von Staco angesehen werden können. Aus diesem Grund sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu aufgerufen, den guten Ruf und die Reputation von Staco durch ihre Verlautbarungen und ihr Verhalten in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber den Medien, zu schützen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bei ihren persönlichen Meinungsbekundungen darauf zu achten, dass ihre persönliche Meinung nicht mit ihrer Funktion bei Staco in Verbindung gebracht werden kann.

12. Datenschutz und Informationssicherheit

Staco misst dem Schutz personenbezogener Daten insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden sowie Zulieferern einen hohen Stellenwert bei. Personenbezogene Daten werden nur in den Fällen gesammelt und verarbeitet, in denen dies aus arbeitsbedingten Gründen oder aufgrund geltender Rechtsvorschriften absolut notwendig ist. Personenbezogene Daten dürfen nur mit Zustimmung der betreffenden Person und im rechtlich zulässigen Umfang gesammelt und verarbeitet werden.

13. Garantie ordnungsgemäßer Buchführung und Firmenarchive  

Die Einhaltung der Rechtsvorschriften ist ein wichtiger Grundsatz einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung – sie bildet die Grundlage der gesamten Geschäftstätigkeit von Staco. Dies erfordert von Staco auch eine exakte und vollständige Buchführung. Die Einrichtung gleich zu welchem Zweck geschaffener geheimer oder nicht registrierter Kassen ist strikt untersagt. Staco arbeitet auf der Grundlage eines Systems interne Bewertungen, die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass Transaktionen in einer Art und Weise registriert werden, die die Ausstellung der finanziellen Bescheinigung in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie anderen von Staco gemachten Vorgaben ermöglicht und durch die über die Aktiva und Passiva des Unternehmens vollumfänglich Rechenschaft abgelegt werden kann.

14. Interne Organisation für die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes

Jeder Mitarbeiter, jede Konzerngesellschaft und jede Geschäftsbereich trägt die Verantwortung und Durchführung für die Umsetzung der Bestimmungen dieses Staco-Verhaltenskodexes und der anderen für die Betriebsführung maßgeblichen internen Betriebsvorschriften.

15. Zuwiderhandlungen gegen den Staco-Verhaltenskodex - disziplinarische Maßnahmen  

Staco setzt sich in sämtlichen Geschäftsbeziehungen für die Anwendung professioneller und verantwortungsbewusster Verhaltensnormen ein. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Staco-Verhaltenskodexes verpflichtet und aufgefordert, Zuwiderhandlungen und vermutete Zuwiderhandlungen zu melden. In diesem Sinne handelnde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vor Repressalien geschützt. Zuwiderhandlungen gegen diesen Staco-Verhaltenskodex werden für die/den betreffende(n) Arbeitnehmer(in) mit disziplinarischen Maßnahmen geahndet. Proportional angemessene disziplinarische Maßnahmen werden gegen diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergriffen:

• die den Rechtsvorschriften oder Verhaltensnormen dieses Staco-Verhaltenskodexes zuwiderhandeln und sich eines anderen ungebührlichen oder rechtswidrigen Verhaltens schuldig machen; und/oder

• die gegen eine(n) Arbeitnehmer(in), die/der die Vermutung einer Zuwiderhandlung gemeldet hat, unmittelbar oder mittelbar Vergeltung üben oder andere zu einem solchen Handeln anhalten.

Disziplinarische Maßnahmen werden in Übereinstimmung mit der Schwere der Zuwiderhandlung getroffen, sie können bis zur Entlassung reichen.